Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsangabe
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen Anmietung Oldtimerbus
2. Allgemeine Vermietbedingungen Anmietung Oldtimer für Selbstfahrer
Unsere AGB’s dienen ausschließlich ihrer und unserer Sicherheit. Bei Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort! Wir sind nur einen Anruf von Ihnen entfernt.
Ihr Team von Apollo Oldtimer

Allgemeine Geschäftsbedingungen Anmietung Oldtimerbus
1. Einleitung
1.1 Die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage eines jeden Buchungsvertrages. Hiermit verpflichtet sich Apollo Oldtimer, die von Ihnen gebuchte Dienstleistung fachgerecht zu erbringen. Das für Ihren Auftrag eingesetzte Fahrzeug ist nach der aktuellen Straßenverkehrszulassungsordnung für Oldtimer zugelassen und versichert. Allerdings weist Apollo Oldtimer darauf hin, dass die Zuverlässigkeit des Fahrzeuges nicht gewährleistet ist. Weiterhin entspricht der Sicherheitsstandard nicht dem eines Neufahrzeuges. Der Vertragspartner erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistung die Besonderheiten für die Nutzung des historischen Fahrzeuges an.
2. Vertragspartner
2.1 Vertragspartner sind Apollo Oldtimer, Ritterstr.15 in 50999 Köln, und der Kunde, der auf der Rechnung als Vertragspartner gekennzeichnet ist.
3. Rücktritt des Vertragspartners
3.1 Ein Rücktritt aus dem Vertrag muss von dem Mieter*innen in kurzer Schriftform per Email erfolgen.
3.2 Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter*innen folgenden Aufwendungsersatz gegenüber Apollo Oldtimer zu entrichten:
• Bei einer fristgerechten Kündigung des Mieter*innen bis 31 Tage vor Fahrtantritt wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,00€ erhoben.
• 30. Tag vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises
• 15. Tag vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
• 14. Tag bis 1. Tag vor Mietbeginn: 90 % des vereinbarten Mietpreises
• Bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Mietpreises
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Der auf der Auftragsbestätigung ausgewiesene Rechnungsbetrag ist 30 Tage vor Fahrtantritt dem Konto von Apollo Oldtimer gutzuschreiben.
5. Haftungsausschluss
5.1 Schadensersatzansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch für Fahrzeugausfälle und zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Partner und Erfüllungsgehilfen von Apollo Oldtimer, sofern der Vertragspartner Ansprüche gegen diese geltend macht.
5.2 Apollo Oldtimer haftet nur für von Apollo Oldtimer eingesetzte Fahrzeuge, deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Sollte ein externer Fahrdienstleister für Ihren Auftrag eingesetzt werden, verhilft Apollo Oldtimer Ihnen lediglich zu einem Beförderungsanspruch und ist nicht verantwortlich für von externen Dienstleistern verursachte Schäden.
5.3 Verspätungen: Apollo Oldtimer garantiert nicht für die Einhaltung des zeitlichen Streckenablaufs Ihrer Veranstaltung und haftet nicht für durch Verspätung verursachte Schäden.
5.4 Der Streckenverlauf Ihrer Buchung ist nicht verbindlich und kann jederzeit von unserem Fahrer an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Für Änderungen im Streckenverlauf und den damit verbundenen Verspätungen übernimmt Apollo Oldtimer keine Haftung.
5.5 Höhere Gewalt: Bei Schnee oder technischen Problemen setzen wir anstelle eines Oldtimerbusses einen anderen Oldtimer- oder Reisebus ein. Die Preise für den Einsatz eines anderen Oldtimerbusses können abweichen. Ein Reisebus kann kostengünstiger sein. Als Fälle der höheren Gewalt gelten insbesondere Ereignisse oder Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Apollo Oldtimer liegen. Dazu zählen Baustellen, Brand, Falschparker, Polizeikontrollen, Staus, Streiks, technische Probleme, technisch bedingte Fahrzeugausfälle, Terrorismus, Überschwemmungen, Umleitungen, Unwetter, Verkehrsunfälle, verkehrsbedingte Verspätungen und zu enge Straßen. Haftungsansprüche, Entschädigungen und Rabatte sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
5.6 Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund vorsätzlich und grob fahrlässiger Handlung, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit führen sowie Schadensersatzansprüche, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig sind.
5.7 Schadensersatzansprüche des Partnerunternehmens für Schäden am Fahrzeug sind ausgeschlossen. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung der Fahrgäste, darf Apollo Oldtimer die Kundendaten für Schadenersatzansprüche an das Partnerunternehmen weiterleiten.
5.8 Schadensersatzansprüche des Partnerunternehmens gegen Apollo Oldtimer für Lackschäden am Fahrzeug durch Werbeanbringungen (Folie, Magnet usw.) sind ausgeschlossen. Sollte das Fahrzeug durch Werbeanbringungen Schäden erhalten, so haftet das Partnerunternehmen oder der Fahrzeugbesitzer eigenständig, da die Anbringung mit Ihrem persönlichen Einverständnis erfolgte.
6. Haftung des Vertragspartners
6.1 Der Vertragspartner haftet für alle entstandenen Schäden am Fahrzeug, die durch ihn, seine Kunden, Mitfahrer, Begleiter und durch Untervermietung entstanden sind.
6.2 Der Vertragspartner übernimmt alle anfallenden Kosten für Leistungen (Änderungen im Streckenverlauf durch den Kunden oder Fahrer (siehe §5.4), Mehrstunden, Verspätungsgebühren (siehe §5.3), Überstundengebühren und Getränke), die über die vereinbarte Rechnung auf Seite 1. hinausgehen.
7. Schriftform
7.1 Der Vertragspartner gibt alle Änderungen (Beispiel: eine Stornierung) oder Ergänzungen seiner Buchung schriftlich bekannt.
7.2 Ein Dienstleistungsvertrag unterliegt keiner gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform. Dieser Vertrag kommt daher formlos zustande und ist auch ohne Ihre Unterschrift gültig.
8. Rechtswahl & Gerichtsstand
8.1 Die Vertragsparteien unterliegen dem deutschen Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen, auch wenn der Partner seinen Wohnsitz und Betriebssitz im Ausland hat.
8.2 Gerichtsstand ist Köln.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Apollo Oldtimer, Stand: 18.02.2013
Allgemeine Vermietbedingungen Oldtimer für Selbstfahrer
Einleitung
Herzlichen Dank, dass Sie ein Fahrzeug bei uns mieten!
A: Mietpreis
1. Der Mietpreis setzt sich zusammen aus den Basismietpreis und etwaigen Sonderleistungen (Baby und Kindersitz, Betanken, Zusatzfahrer, Navigationsgerät, Zustellungs- und Abholungskosten).
B: Oldtimer Zustand, Warnsignale, Kraftstoff
1. Der Mieter verpflichtet sich, den Oldtimer schonend und verantwortungsvoll zu behandeln, ebenso das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Bitte unterrichten Sie uns sofort über aufblinkende Warnlampen. Die Oldtimer sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge.
2. Dem Mieter wird der Oldtimer mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter den Oldtimer bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. Wird der Oldtimer nicht vollständig betankt zurückgegeben, wird dem Mieter die Betankung des Oldtimers und Kraftstoff in Rechnung gestellt.
C: Vorzulegende Dokumente bei Fahrzeugabholung, Fälligkeit, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistungen (Kaution), Zusatzfahrer
1. Der Mieter muss bei Fahrzeugübergabe eine zur Führung des Oldtimers erforderlich gültige Fahrerlaubnis und Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Fahrzeugmiete, Sonderleistungen, alle sonstigen vereinbarten Entgelte und die Sicherheitsleistung (Kaution) sind vor Ort in bar beglichen. Kann der Mieter bei Übergabe des Oldtimers die Dokumente, Rechnung, Zahlungsbedingungen und Sicherheitsleistungen nicht vorlegen, werden wir von dem Mietvertrag zurücktreten. Schadens -und Ersatzansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung des Mietvertrages sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
2. Der Oldtimer darf nur von dem Mieter und dem im Mietvertrag angegebenen Zusatzfahrer geführt werden. Für jeden weiteren Fahrer fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von €50 an. Bei Fahrzeugabholung ist der originale Führerschein des zusätzlichen Fahrers vorzulegen.
3. Der Mieter des Oldtimers haftet für das Handeln der Fahrer.
D: Zulässige Nutzungen, Fahrten ins Ausland
1. Der Oldtimer darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden für
✘ zu Automobilsport, Fahrveranstaltungen, Fahrsicherheitstrainings Übungsfahrten oder das erzielen der Höchstgeschwindigkeit.
✘ zur gewerblichen Personenbeförderung.
✘ zur Weitervermietung.
✘ zur Begehung von Straftaten.
✘ zur Beförderung entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Gegenständen.
✘ Der Mieter verpflichtet sich kein Frachtgut oder Gepäck in dem Oldtimer zu transportieren.
✘ Der Oldtimer darf nur in Deutschland gefahren werden.
2. Bei Zuwiderhandlungen oder Nichterfüllung einer der Bestimmungen berechtigt uns zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Schadens -und Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
E: Unfälle, Schäden, Diebstahl, Anzeigepflicht
1. Nach einem Unfall und Beschädigung des Oldtimers während der Mietzeit ist der Mieter oder Fahrer verpflichtet, die Polizei hinzuzuziehen und uns über die Ereignisse zu unterrichten. Im Handschuhfach bei den Fahrzeugpapieren finden Sie einen Vordruck für Unfallberichte.
F: Haftung des Vermieters
1. Wir als Vermieter haften in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit des Vermieters, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Wir übernehmen keine Haftung für Gegenstände die im Oldtimer zurückgelassen werden.
G: Haftung des Mieters
1. Bei Schäden am Oldtimer, Fahrzeugverlust, Fahrzeugdiebstahl und Mietvertragsverletzungen haften der Mieter und/oder der Fahrer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Eine Haftungsfreistellung erfolgt durch die Vollkaskoversicherung. Bei nicht Erfüllung der Mietbedingungen und grob fahrlässigem Verhalten haftet der Mieter im vollem Umfang.
Der vertragliche Versicherungsschutz gilt nur für den Mietvertragszeitraum.
2. Der Mieter und/oder der Fahrer haftet ausnahmslos für alle Verstöße gegen die Verkehrs- und Ordnungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung oder weitere gesetzliche Bestimmungen. Der Mieter übernimmt alle anfallenden Buß- und Verwarnungsgelder, Gebühren, Verwaltungsaufwand und sonstige Kosten. Die Bearbeitungsgebühr von Ordnungswidrigkeiten beträgt €20.
H: Rückgabe des Oldtimers
1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
2. Der Mieter ist verpflichtet, den Oldtimer mit Fahrzeugschlüssel und Zubehör zum Ablauf der Mietzeit dem Vermieter in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben.
3. Die Missachtung der Rückgabepflicht kann weitere Kosten verursachen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, das Bundeskriminalamt zu informieren, um die unverzügliche Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen.
4. Ist der Fahrzeugschlüssel beschädigt oder verloren, ist eine Nutzungsentschädigung von Ihnen zu leisten.
5. bei übermäßiger Verschmutzung des Oldtimers, wird eine Sonderreinigungspauschale berechnet.
I: Kündigung
1. Bei einer Fristgerechten Kündigung werden 35,-€ Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einem Rücktritt zwischen 30 und 14 Tagen vor Veranstaltungstermin werden 50% und bei jedem späteren Rücktritt 100% fällig.
Der Vermieter kann jederzeit aus dem Mietvertrag zurücktreten. Schadens -und Ersatzansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung des Mietvertrages sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
J: Gerichtsstand, Schriftform
1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
2. Gerichtsstand ist, Köln
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Apollo Oldtimer, Stand: 18.02.2013

DISPOSITION & RESERVIERUNG
+49 221 170 46 994
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